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  • AutorenbildRoman Schnellbach

"Kommen unsere Grundrechte je zurück?"

Noch ein äußerst interessantes Interview, mit eine renommierten Verfassungsrechtler:

Prof. Josef Franz Lindner, Universität Augsburg - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie


Er sagt zwar, dass wir das alles aushalten müssten, aber das sehen viele Juristen und Anwälte ein wenig anders.


Zum Beispiel der Anwalt Ralf Ludwig, Leipzig https://www.afa.zone/anwaltsverzeichnis/ralf-ludwig/#


"Prof. Josef Lindner fasst die rechtliche Situation gut zusammen.

Am Ende habe ich eine andere Schlussfolgerung als er.

Er sagt, dass keine anderen Möglichkeiten als das Widerstandsrecht Art. 20 Abs. 4 GG mehr gegeben sind und dann:

"...dessen Voraussetzungen allerdings sicherlich nicht gegeben sind."

Bereits an der Betonung merkt man schon, dass er nicht den Mut hat, das für einen Juristen Unaussprechbare deutlich zu formulieren.


Art. 20 Absatz 4 Grundgesetz besagt:

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."


Prof. Lindner analysiert richtig, dass der Staat gerade dabei ist, unsere Ordnung (Gewaltenteilung, Geltung der Grundrechte) zu beseitigen und dass die Gerichte keine Abhilfe mehr ermöglichen.


Exakt das wurde als Voraussetzung für das Widerstandsrecht definiert.


Die Frage ist nicht, ob das Widerstandsrecht aktuell greift sondern nur, wie es umsetzbar ist.

Dafür habe ich eine Formel entwickelt:


Widerstand bedeutet, dass das Staatsvolk der Staatsmacht die Gefolgschaft verweigert.


Wir müssen immer den Rechtsweg gehen. Alleine, um das Unrecht zu dokumentieren.

Unerträgliches Unrecht ist unanwendbar und damit nichtig."


aber seht Euch die Auffassung von Prof. Dr. Josef Franz Lindner an.




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