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  • AutorenbildRoman Schnellbach

Das neue Gesetz - was zur Hölle?

Hier seht Ihr Paragraph 74 des jetzigen Infektionsschutzgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__74.html


Darin: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet."

Hier seht Ihr Paragraph 73 des jetzigen Infektionsschutzgesetzes:

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html


(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1a Nummer 7a bis 7d, 8, 9b, 11a, 17a und 21 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.


Bedeutet was? Bislang konnte man, wenn es dumm ging, bis zu 25.000 € als Strafe bekommen. Wenn in einer Pandemie… man sich nicht an Auflagen hielt.

Und jetzt? Siehe Bilder:

Der Bundestag will am Mittwoch beschließen , dass Ihr mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden könnt, wenn Ihr an einer Zusammenkunft teilnehmt, Euch außerhalb der Wohnung aufhaltet oder ein Ladengeschäft öffnet.


Sorry, aber das ist nicht das, was irgendein normal denkender, vernünftiger Mensch unterschreiben kann. Kein Abgeordneter. Muss morgen noch mal Post an die Landräte und Bundestagsabgeordneten schicken. Geht überhaupt nicht.





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