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  • AutorenbildRoman Schnellbach

Altötting

https://www.innsalzach24.de/innsalzach/region-alt-neuoetting/altoetting-impfaufruf-fuer-corona-impfung-90223147.html


Lest mal, wer zuerst geimpft werden soll:

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt - warum nicht auch Querschnittsgelähmte, wie ich? Die braucht doch auch keiner, oder?


Früher sollte man sich immer nur impfen lassen, wenn man in bester gesundheitlicher Verfassung war. Und jetzt? Behindert zuerst, Menschen nach Organtransplantationen, Kranke…


Personen mit Trisomie 21, mit Demenz, mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,

Personen nach einer Organtransplantation,

Krebserkrankte, Personen mit schwerer Lungenerkrankung (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, Mukoviszidose, COPD), sehr ausgeprägter Adipositas, schwerem Diabetes mellitus, chronischer Leber- oder Nierenerkrankung,

Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht,

Bis zu zwei enge Kontaktperson von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben.

Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren,

Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren,

Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,

Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur,

Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind sowie

Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.

was kommt die nächsten Wochen noch alles, bis der Masse die Augen aufgehen?

die spinnen, die Römer…


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